Mitte 2018 trat der neue Vertrag betreffend Screening-Methode im Rahmen der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit gemäss Art. 56 Abs. 6 KVG zwischen FMH, cura­futura und santésuisse in Kraft. Die Vertragspartner legen in diesem Vertrag als Screening-Methode zur Detektion von Ärztinnen und Ärzten mit auffälligen Kosten gemäss KVG im Sinne der verwendeten Methode die zweistufige Regressionsanalyse gemäss Schluss­bericht der Studie der Polynomics AG fest. Anwendung findet diese neue Methode seit Statistikjahr 2017. Die Frage, ob ein Arzt seine Leistungen unwirtschaftlich erbringt, kann aber ausschliesslich im Rahmen einer dem Screening nachgelagerten Einzelfallanalyse unter Berücksichtigung der Praxisbesonderheiten beantwortet werden. Die Screening-Methode ist immer nur ein Teil der Wirtschaftlichkeitskontrolle gemäss Art. 56 Abs. 6 KVG und stellt keinen Ersatz für eine detaillierte Einzelfallbeurteilung dar.