Mit dem Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine im Februar 2022 wurde eine seit dem zweiten Weltkrieg beispielslose Flüchtlingswelle ausgelöst. Über 55 000 Flüchtenden, meist Frauen und Kindern, wurde in der Schweiz bereits der Schutzstatus S zugesprochen, der ihnen neben Aufenthaltsrecht auch eine Gesundheitsversorgung im Rahmen des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zusichert. Um die minderjährigen Patientinnen und Patienten optimal betreuen zu können, ist es hilfreich, über die Bedürfnisse im Zusammenhang mit Herkunft und Flucht informiert zu sein. Ziel ist es, zugezogenen Kindern die gleiche gesundheitliche Versorgung zu ermöglichen wie Kindern, die in der Schweiz geboren sind.