Ein winziges Virus hat Einschränkungen des öffentlichen Lebens in der Schweiz verursacht, wie dies seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr vorgekommen ist. Gestützt auf die Bundesverfassung darf der Bundesrat in Notsituationen auch ohne gesetzliche Grundlage in die Grundrechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Dieses Notrecht gipfelte am 16. März im Lockdown, der das öffentliche Leben in der Schweiz weitgehend lahmlegte. Besonders betroffen war das Gesundheitswesen. Vor allem die stationären Einrichtungen wurden voll auf die Bewältigung eines Patientenansturms hin ausgerichtet, was zur Folge hatte, dass mindestens die Hälfte der Arztbesuche sowie der medizinischen Abklärungen und Behandlungen nicht mehr stattfinden konnte. Die Corona-Krise wird vorab in der Spitallandschaft Millionenschäden hinterlassen.