Nach einer dornenreichen Vorgeschichte signierten 2008 alle Schweizer Kantone die Interessenverein­barung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM), um zur Qualitätssicherung aufwendige Therapien seltener Krankheiten auf wenige grosse Spitalzentren zu beschränken. Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG (Art. 39) kann die hochspezialisierte Medizin (HSM) nur stationäre Leistungen regeln. Die Planung hat ferner den Bedarf und eine angemessene geographische Verteilung der HSM-Zentren im Land zu berücksichtigen.