Dass blinder Gehorsam nicht angezeigt ist, zeigt ein Fall, den das Bundesgericht im Oktober 2020 zu beurteilen hatte [1]. Ein psychiatrischer Dienst wurde von der Staatsanwaltschaft gebeten, die Behandlungsdokumentation eines Patienten zu editieren, der im Verdacht stand, sich an jemandem vergangen zu haben. Der psychiatrische Dienst kam der Bitte nach, doch der Angeschuldigte liess die Unterlagen versiegeln. Das Bundesgericht verweigerte die Entsiegelung.