Update Fortbildung
Mit dem Ziel, den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren, haben Plenum und Vorstand des SIWF beschlossen, die Fortbildungsplattform des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung «kundenfreundlich» auszubauen. Die dafür notwendigen Arbeiten sind gegenwärtig im Gang: So wird beispielsweise ein zentrales Veranstaltungsregister die Suche nach den gewünschten Fortbildungsangeboten erleichtern, und der Eintrag der Veranstaltung ins Fortbildungsprotokoll wird automatisch durch den Organisator oder mittels Smartphone/QR-Code erfolgen können.
Das Fortbildungsdiplom des SIWF wird zum «Goldstandard» als Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht. Wie in den umliegenden Ländern sollen auch in der Schweiz über 90% aller Ärztinnen und Ärzte in den Genuss eines gültigen Fortbildungsdiploms kommen. Die Ärzteschaft muss die ärztliche Fortbildung aus eigener Initiative glaubwürdig strukturieren und dokumentieren. Dies geht nicht ohne Qualitätssicherung und ohne eine minimale sinnvolle Kontrolle. Ansonsten läuft die Ärzteschaft Gefahr, dass ihre Anstrengungen von extern als zu wenig ernsthaft beurteilt werden und behördliche Interventionen zunehmend ihre Autonomie einschränken.
Fortbildung: Selbstverständlichkeit und gesetzliche Berufspflicht
Die Ärzteschaft versteht die Fortbildung als selbstverständliche Aufgabe, die primär eigenverantwortlich und entsprechend den individuellen Bedürfnissen wahrgenommen wird. Für alle fünf universitären Medizinalberufe ist sie im Medizinalberufegesetz (MedBG) als obligatorische Berufspflicht auch explizit vorgeschrieben. Die für die Kontrolle zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörden sind befugt, eine Verletzung der Fortbildungspflicht mit einem Verweis oder einer Busse bis 20 000 Franken zu ahnden. Die Ausgestaltung der gesetzlichen Fortbildungspflicht hingegen – d.h. insbesondere das Festlegen des Umfangs sowie der Art und Weise der Fortbildung – ist Sache der jeweiligen Berufsorganisation.