Die vom Bundesrat vorgesehene Gesetzesänderung verletzt berufsethische Grundpfeiler der Medizin. Bei aktiver Gegenwehr des Betroffenen besteht zudem ein Verletzungsrisiko, welches durch die Medizinalfachperson auf seine Verhältnismässigkeit geprüft werden muss. In diesem Artikel erfolgt eine Stellungnahme, die die Revision aus medizinischer, ethischer und juristischer Sicht einordnet und eine Handlungsempfehlung für Gesundheitsfachpersonen gibt.