Sicherheit ist am Arbeitsplatz eine Selbstverständlichkeit. «Das würde der Suva aber nicht gefallen», ist ein schon beinahe geflügeltes Wort. Das Gesetz regelt, dass Unternehmen ein Sicherheitskonzept vorweisen müssen. Regelmässig führen kantonale Behörden oder ebendiese Suva entsprechende Kontrollen durch. Schliesslich sind alle nach UVG versicherten Unternehmen aufgefordert, die ­Vorschriften aus den Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) einzuhalten [1]. Kontrolliert werden zunehmend auch Arztpraxen, wobei deutlich geworden ist, dass sich viele Praxen ­Unterstützung bei der Erstel­lung und Implementierung des Sicherheits­konzepts wünschen würden. Die Identifikation der ­Gefahrenpotenziale, das Aufgleisen der notwendigen Sicherheitsmassnahmen und die ­Dokumentation all dieser Aktivitäten beanspruchen auch in verhält­nis­mäs­sig kleinen Arztpraxen grosse personelle und zeitliche Ressourcen. Die FMH setzt mit ihrer Branchenlösung für Arbeitssicherheit in der Arztpraxis bei dieser Problematik an: Sowohl die nach Themenbereichen (Modulen) zusammengestellten möglichen Gefährdungen als auch die Auswahl der mög­lichen Massnahmen wurden sorgfältig selektiert und auf Relevanz geprüft und ­zielen auf eine sinnvolle Anwendbarkeit in der Praxis und eine hohe Effizienz bei der Erstellung des praxis­eigenen Sicherheits­konzepts ab.