Die Tarifstruktur für die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wurde überarbeitet.
Basierend auf Kosten- und Leistungsdaten aus dem Jahr 2019 hat die SwissDRG AG TARPSY 4.0 entwickelt [1]. Die Genehmigung durch den Bundesrat vorausgesetzt, wird die neue Tarifversion per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat ferner am 11. Juni 2021 beschlossen, auf die Weiter­entwicklung von TARPSY basierend auf den Daten 2020 zu verzichten [2]. Dies unter anderem deshalb, weil die Daten des Jahres 2020 infolge der Corona-Pandemie möglicherweise verzerrt sind und negative Effekte auf die zukünftige Abrechnung der Fälle in der stationären Psych­iatrie nicht ausgeschlossen werden können. Die TARPSY-Version 5.0 wird damit auf den Daten 2021 kalkuliert und für die Einführung im Jahr 2024 vorbereitet. Somit wird TARPSY 4.0 auch im Jahr 2023 zur Anwen­dung kommen. Im Folgenden werden einige zentrale Aspekte im Zusammenhang mit TARPSY im Allgemeinen und TARPSY 4.0 im Speziellen dargestellt.