Um die pandemie-bedingten Einschränkungen in der ärztlichen Weiterbildung zu regeln, hat das SIWF im Jahr 2020 sogenannte Notstandsregelungen erlassen [2]. In diesen ist definiert, wie Ausfälle von Kongressen oder Facharztprüfungen zu handhaben sind, wie Kurzarbeit als Weiterbildungszeit angerechnet werden kann oder wie bei kurzfristig geänderten Weiterbildungsperioden vorzugehen ist. Durch die erlassenen Massnahmen konnte den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie auch den Weiterbildungsstätten in administrativen Belangen entgegengekommen werden.