Antrag Schwerpunkt operative Gynäkologie und Geburtshilfe gemäss Übergangsbestimmungen
Diese Information betrifft sämtliche Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe, welche ihre Weiterbildung gemäss Weiterbildungsprogramm von 2002 absolviert haben. Sprich diejenigen, die ihre Weiterbildung und ihre Facharztprüfung (inkl. Operationen!) vor Juni 2013 in der Schweiz beendet haben. Sollten Sie zu denjenigen gehören, die es verpasst haben, den operativen Schwerpunkt für Gynäkologie und Geburtshilfe zum damaligen Zeitpunkt zu beantragen, können Sie dies nun noch nachholen.