Vor wenigen Wochen sorgte ein Bericht [1] der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) für Aufsehen. Ziel des Berichts war es, zu prüfen, ob die von der Krankenkasse vergüteten medizinischen Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien). Anhand von drei chirurgischen Leistungen (elektive Angioplastie/Stenting, Prostataentfernung sowie Kyphoplastie/Vertebroplastie bei Wirbelkompressionen) sollte untersucht werden, ob es finanzielle Anreize gibt, Leistungen über das notwendige Mass hinaus zu erbringen, und ob diese Anreize gut kontrolliert werden.