Der Bundesrat legte 2014 seinen Entwurf zum Tabakproduktegesetz vor, in dem Tabak- und Nikotinprodukte in einem eigenen Gesetz geregelt werden sollten. Der Bundesrat erklärte, mit seinem Entwurf die Jugend vor Werbung und Konsum schützen zu wollen. Das Gesetz sollte auch für die Tabakindustrie tragbar sein: Es erlaubte Ausnahmen für Werbung an Verkaufsstellen, auf tabakassoziierten Werbeträgern, sowie Sponsoring für nationale Anlässe; nikotinfreie E-Zi­garetten sollten vom Gesetz ausgenommen werden [1]. Trotz der «moderaten Bestimmungen» gingen die Werbe-, Promotions- und Sponsoringverbote den Mehrheitsparlamentariern zu weit; sie wiesen den Entwurf zurück und beauftragten den Bundesrat mit der Unmöglichkeit, den Jugendschutz im Gesetz zu verankern, aber die Werbeeinschränkungen zu streichen! Die so modifizierte Vorlage war für Gesundheits- und Präventionsorganisationen unakzeptabel und mit der Ratifizierung der WHO-Rahmenkonvention, die ein «umfassendes Verbot von Werbung, Verkaufsförderung im Internet und Sponsoring» gebietet, noch weniger vereinbar als der erste Vorschlag [2]. Nachdem Ständerat Dittli (FDP/UR), der seinerzeit die Rückweisung befürwortet hatte, in der Gesundheitskommission der kleinen Kammer für die Ratifizierung der WHO-Rahmenkonvention eintrat, erarbeitete das Parlament das vorliegende Tabakproduktegesetz, indirekter Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» (info@kinderohnetabac.ch). Es betrifft gleicherweise Tabak- und Nikotinprodukte, E-Ziga­retten und geheizten Tabak und verbietet wie die ­bestehende «Selbstkontrolle» die an Jugendliche ge­richtete Werbung in Zeitschriften. Sie erlaubt aber die wirksamste Promotion von Nikotin- und Tabak­produkten an Jugendliche, nämlich die Werbung und Promotion im Internet.