2004 hatte die SAMW die medizin-ethischen Richtlinien «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» veröffentlicht, die seither Teil der Standesordnung der FMH sind. Gut zehn Jahre später beauftragte die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der SAMW eine Subkommission mit der Überarbeitung der Richtlinien. Dabei sollten Hilfestellungen zur Gesprächsführung mit Betroffenen und Angehörigen im Falle einer neu diagnostizierten Krankheit mit infauster Prognose ebenso dargestellt werden wie das Konzept des «Advance Care Planning» und der Umgang mit Sterbewünschen. Dem assistierten Suizid als besonders kontrovers diskutiertem Thema sollte ein eigenes Unterkapitel gewidmet werden.