Mit den vorgeschlagenen Anpassungen des Nachrichtendienstgesetzes will der Bundesrat auf die seit dessen Inkraftsetzung ab September 2017 gemachten Erfahrungen sowie auf die Entwicklung der Bedrohungslage der letzten Jahre reagieren [1]. Schwerpunkte der Revision des Nachrichtendienstgesetzes sind die Ausweitung der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen [2] (GEBM) zur Aufklärung von gewalttätig-extremistischen Aktivitäten, die komplette Neuregelung der Datenhaltung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und die Übertragung der Aufgaben der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) an die Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND).