Am 19. März 2021 gab der Bundesrat bekannt, dass das Delegationsmodell per 1. Juli 2022 durch das Anordnungsmodell ersetzt werden soll. Im neuen Modell können die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen selbständig im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen.