Die Pandemie und das Thema «Impfobligatorium» ­beschäftigen nicht nur die Politik, die Medizin und die juristische Lehre, sondern zunehmend auch die Gerichte. Aktuell hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zum Impfobligatorium im Zusammenhang mit Art. 8 EMRK «Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens» geäussert. Am 8. April 2021 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall «VAVŘIČKA und Andere / Tschechien» mit der Mehrheit von 16 : 1 entschieden, dass ein Impf­obligatorium zum Schutz vor gefährlichen Krank­heiten menschenrechtskonform sei. Im Zentrum des vorliegenden Verfahrens stand die tschechische ­Impfverordnung. Diese sieht unter anderem ein Impfobligatorium von Kindern vor. Wer gegen dieses Impfobligatorium verstösst, wird gebüsst, und ein Betreuungsplatz im Kindergarten kann in der Folge verwehrt werden [1].