Die Zusammenarbeit von medizinischen Fachpersonen mit der Industrie ist seit langem etabliert. Sie liegt grundsätzlich im Interesse einer guten Gesundheitsversorgung und trägt zur Mehrung des Wissens, zur Entwicklung innovativer Therapien und insgesamt zum medizinischen Fortschritt bei. Gleichzeitig kann sie Abhängigkeiten mit sich bringen und zu Interessenkonflikten führen. Im Bewusstsein um dieses Spannungsverhältnis veröffentlichte die SAMW 2002 die «Empfehlungen zur Zusammenarbeit Ärzteschaft –­ ­Industrie». Diese wurden 2006 in Richtlinien überführt und 2013 revidiert [1]. Neue Vorschriften im Umgang mit Heilmitteln in der Verordnung über Integrität und Transparenz (VITH) und revidierte Kodizes der Indus­trie erforderten eine erneute Aktualisierung der Richtlinien. Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) hat deshalb eine breit abgestützte Subkommission mit der Über­arbeitung beauftragt.