Mit unserem Artikel «Eine Reise von tausend Kilometern fängt mit dem ersten Schritt an» und meinem Edito «The Hill We Climb» haben wir Ihnen, sehr geehrte Leserinnen und Leser, in der SÄZ vom 10. März dieses Jahres [1] die Herausforderungen betreffend Umsetzung des revidierten Art. 58 KVG geschildert und unsere Vorgehensweise dargelegt. Am 12. Mai 2021 folgte dann noch mit «Qualitätsentwicklung im ambulanten Sektor: Pilotphase bestanden» [2] ein gemeinsamer Artikel mit ­unseren Ver­handlungspartnern santésuisse und curafutura. Dieser präsentierte die Ergebnisse des Pilot­projekts «Veröffentlichung der Qualitätsaktivitäten der ­(praxis-)ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte», das zwischen Sommer 2019 und Ende 2020 Wege der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgabe erprobte und das sich einer sehr regen Teilnahme unserer angeschlossenen Organisationen wie auch ­unserer Mitglieder erfreuen durfte.