Berufspolitisch verbinden sich schon seit längerem grosse Hoffnungen mit Verbundstrukturen im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung [1]. Die in einem Netzwerk zusammengeschlossenen Weiterbildungsstätten bilden einen Ausschuss, um arbeitsfähig zu sein. Dieser koordiniert die Weiterbildung der Kandidatinnen und Kandidaten, und er organisiert die Rotationen in den geforderten Abschnitten, z.B. zwischen mehreren Regionalspitälern (Kategorie B), dem Zen­trums- bzw. Universitätsspital (Kategorie A) und niedergelassenen Praxis-Weiterbildungsstätten [2]. Dem fachärztlichen Nachwuchs steht es dabei frei, einem regionalen Netzwerk anzugehören oder die gefor­derten Weiterbildungsabschnitte ohne Netzwerkanschluss zu durchlaufen.