Auf der einen Seite die Bedürfnisse betroffener Patienten und ihrer Angehörigen. Wie bei der Mutter von Frau B., die nach einem Medikationsfehler der Hausärztin starb. Deren Haftpflichtversicherung zahlte der Tochter eine Entschädigung. «Aber mir wäre wesentlich besser geholfen worden, wenn ich mit der Ärztin über den Vorfall hätte sprechen können», schrieb Frau B. in einem Leserbrief an die Lokalzeitung, die der Journalistin vorliegt. Dann hätte sie sich wohl keinen Anwalt genommen. Die Ärztin habe das Gespräch abgelehnt, mit der Begründung, sie sei sich keiner Schuld bewusst. «Noch zwei Jahre später kann ich es kaum fassen, wie damals alles passiert ist und wie kalt und unmenschlich sich die verantwortliche Ärztin verhalten hat», so Frau B., «deshalb: Ärzte, steht zu euren Fehlern, auch ihr seid nur Menschen.»