Der Kanton Wallis plant, das «Recht auf menschlichen Kontakt» als Grundrecht in seine neue Verfassung aufzunehmen. Wie kommt es zu diesem innovativen Vorschlag? Laut werstimmtwie.ch ist das Ziel, «sicherzustellen, dass jede Person in wesentlichen Situationen menschliches Eingreifen verlangen kann. Damit soll zum Beispiel verhindert werden, dass die Pflege vollständig von Robotern übernommen wird oder dass eine Entscheidung vollautomatisch ohne menschliches Zutun getroffen wird» [1].