Prüfung zur Erlangung der Fähigkeitsausweise Elektroenzephalographie (SGKN), Elektroneuromyographie (SGKN) und Zerebrovaskuläre Sonographie (SGKN)

Zur Erlangung der Fähigkeitsausweise Elektroenzephalographie (SGKN), Elektro­neuromyographie (SGKN) und Zerebro­vaskuläre Sonographie (SGKN) ist neben den übrigen Voraussetzungen, welche im Internet unter www.fmh.ch abrufbar sind, eine abschliessende bestandene theoretische und praktische Prüfung obligatorisch. Die gesamte Ausbildungszeit und die geforderten Untersuchungszahlen müssen bis zur Prüfungsanmeldefrist gemäss Fähigkeits­programm erreicht und dokumentiert sein.