BAG provoziert akuten Notstand von psychisch Kranken

Ab 1. Januar 2023 können neu auch psychotherapeutisch ausgebildete Psychologen und nicht nur Psychiater selbständig mit den Krankenkassen abrechnen. Über die Honorierung von Psychologen, die sich noch in Weiterbildung in psychiatrischen Praxen befinden und dort Patienten therapieren, haben sich die verschiedenen Akteure heillos zerstritten, sodass das BAG am 5. Dezember beschloss, eine «Übergangslösung» nicht weiterzuführen, welche die vorläufige weitere Bezahlung dieser Therapien erlaubt hätte – das bedeutet jetzt den zwangsweisen Abbruch der laufenden Psychotherapie bei möglicherweise über zehntausend Patienten (von dieser Zahl spricht das BAG am 9.11.2022). Die Annahme, es wäre möglich, in der heutigen angespannten Versorgungslage für Psychotherapien, Nachfolgetherapieplätze in angemessener Frist zu finden, wäre geradezu zynisch.