Das ärztliche Wohlbefinden steht heute mehr als früher im Fokus der standeseigenen Berichterstattung [1–3]. Als Beschäftigte im Gesundheitswesen arbeiten die meisten Medizinerinnen und Mediziner nachts mit einer Schichtdauer von mehr als neun Stunden. Das Arbeitsgesetz ist klar: Diese Schichtdauer gilt als belastend für die Gesundheit [4]. Deswegen muss vor Stellenantritt eine obligatorische Untersuchung im Sinne einer Eignungsabklärung und Beratung durchgeführt werden [5]. Der Gesundheitszustand muss anschliessend unabhängig vom Alter alle zwei Jahre überprüft und die Eignung für Nachtarbeit beurteilt werden.