Im Juni 2022 hat der Bundesrat den TARDOC grundsätzlich als zukünftigen schweizweiten Einzelleistungstarif gesetzt. Allerdings hat er für die definitive Genehmigung konkrete Auflagen zur Behebung der aus Sicht des Bundesrates noch bestehenden Mängel gemacht. Während das Kostenneutralitätskonzept noch vor einer erneuten Einreichung angepasst werden muss, können die materiellen Mängel – gemäss den bei Einreichung vorzulegenden Konzepten – nach Inkraftsetzung des TARDOC behoben werden.