Theoretisch ist alles sehr einfach. Theoretisch heisst es in der UNO-Erklärung der Menschenrechte, dass jeder Mensch das Recht auf einen Lebensstandard hat, der Gesundheit und Wohlergehen gewährleistet. Theoretisch ist dieses Recht auf Gesundheit in der Schweiz durch die Bundesverfassung und durch bindende Konventionen mehrfach verbrieft. Folglich machen sich Behandelnde theoretisch strafbar, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie angemessen – sprich: sprachlich barrierenfrei – über allfällige Interventionen aufgeklärt haben.