Mit dem zweiten Kostendämpfungspaket legte der Bundesrat am 7. September 2022 eine elfseitige Sammlung an Gesetzesänderungen vor. Eines der enthaltenen Vorhaben klang zunächst sehr gut: die «gezielte Förderung der koordinierten Versorgung» [1]. Die genaue Lektüre brachte jedoch Enttäuschung: Das Gesetz plant mit einem neuen, staatlich stark regulierten ambulanten Leistungserbringer ein neues Silo in unserem Gesundheitswesen. Dieser neue Leistungserbringer wird als «Netzwerk zur koordinierten Versorgung» bezeichnet, hat aber mit Netzwerken, wie wir sie in der Schweiz kennen, nichts zu tun. Er ist eine Parallelstruktur, welche keinen erkennbaren Mehrwert, aber viel neue Administration schafft [2].