Das Humanforschungsgesetz (HFG) lässt unter bestimm­ten Voraussetzungen einen sogenannten Generalkonsent (GK) zu, mit dem Personen in die Verwendung ihrer Daten und Proben für künftige Forschungsprojekte einwilligen können. Einige Schweizer Spitäler haben den GK bereits eingeführt, die Informations- und Einwilligungsformulare variieren jedoch. Dies erschwert die Forschungszusammenarbeit über Institutionen hinweg. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die Dachorganisation der Schweizer Ethikkommissionen für die Forschung am Menschen (swissethics) stellen nun eine Vorlage GK Schweiz zur Verfügung. Diese besteht aus einer Kurzfassung (inkl. Einwilligung) und einer weiterführenden Begleitinformation (Broschüre).