Die ungleiche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) steht seit langem in der Kritik. Zu Recht. Denn es gibt keinen sachlichen Grund, warum eine ambulant durchgeführte Behandlung vollumfänglich zu Lasten der Prämienzahlenden geht, während der Kanton mehr als die Hälfte der Kosten übernimmt, sobald der Patient im Spital übernachtet. Aktuell beschäftigt sich eine parlamentarische Subkommission mit der Ausarbeitung einer Gesetzes­vorlage zur einheitlichen Finanzierung aller OKP-Leistungen. Grundlage ist eine parlamentarische Initiative von CVP-Nationalrätin Ruth Humbel.