Seit 2012 sind die Kantone verpflichtet, 85 Prozent der nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen zu übernehmen, für die ein Verlustschein vorliegt.1 Zu ihrer Entlastung können sie eine «schwarze Liste» von säumigen Prämienzahlern führen. In der Folge gilt für diese Patientinnen und Patienten eine Leistungssperre, und es sind nur noch Notfallbehandlungen gewährleistet. Diese «schwarzen Listen» werden kontrovers diskutiert; viele Kantone haben eine solche Liste gar nicht erst eingeführt oder sind dabei, sie wieder abzuschaffen.2