Am 16. März dieses Jahres verabschiedete unsere Bundesversammlung – quasi ohne grosse öffentliche Kenntnisnahme – die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Hinter dieser relativ intransparenten verwaltungstechnischen Beschreibung verbirgt sich ein Entscheid von beunruhigender ethisch-menschlicher Tragweite.