Mit dem Ziel, Medikamentenfälschungen international wirksamer zu bekämpfen, hat die Schweiz 2011 das Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Medicrime-
Konvention) unterzeichnet. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, die Herstellung, Lieferung oder das Angebot von gefälschten Arzneimitteln und Medizinprodukten strafrechtlich zu verfolgen. Um das Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette zu verhindern, hat die Europäische Union zudem die «Falsified Medicines Directive» in Kraft gesetzt, welche unter anderem die Anbringung von Sicherheitsmerkmalen auf Packungen bestimmter Arzneimittel vorsieht, damit diese auf ihre Echtheit und Unverfälschtheit überprüft werden können. Mit diesen Massnahmen können Arzneimittel bei einem Fälschungsverdacht auf dem Weg entlang der Vertriebskette, d.h. zum Grossisten, zur Apotheke, zum Spital oder zum Arzt, geprüft und bei Bedarf aus dem Verkehr gezogen werden.