Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Die Tarifpartner dürfen in einem Tarif keine Limitationen festlegen, welche einen an sich bestehenden gesetzlichen Leistungsanspruch des Patienten beschränken. Und schon gar nicht solche, die einzig und allein dazu dienen, Mengenausweitungen zu verhindern. Dafür gibt es seit der Einführung des TARMED andere gesetzliche Grundlagen und Mechanismen.