Ausgangslage
Am 20. März 2018 publizierte das Bundesamt für Statistik BFS die Analyse der Teilnahmezahlen und der Grundgesamtheit aller Ärzte für die erste Erhebung «Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren (MAS) [1]. Rund drei Viertel der angeschriebenen Arztpraxen und ambulanten Zentren lieferten Angaben zu ihrer Situation. Fast 7000 Arztpraxen und ambulante Zentren, und damit die Hälfte der zur bereinigten Grundgesamtheit gehörenden Unternehmen, haben den Fragebogen ausgefüllt und Daten geliefert [1]. Darauf basierend war es dem BFS weiter möglich, am 10. April 2018 die ersten Ergebnisse aus der Erhebung MAS 2015 zu publizieren [2]. Die Erhebung der Daten zu statistischen Zwecken für MAS 2015 erfolgte auf der Basis von Artikel 23 des Krankenversicherungsgesetzes KVG und in Anwendung des Bundesstatistikgesetzes (BStatG).