DSGVO: Worum geht es?

Mit der neuen Verordnung DSGVO hat die EU ein umfassendes Regelwerk zum Schutz personenbezogener Daten ins Leben gerufen. Wichtigste Auslöser hierfür waren einerseits die rasante Vernetzung und kontinuierliche Digitalisierung aller Lebensbereiche und andererseits die unterschiedlichen Datenschutzniveaus der einzelnen EU-Staaten, welche den fairen Wettbewerb beeinträchtigten. Personendaten werden heute rege gesammelt, miteinander verknüpft und zu neuen Informationen verarbeitet. Für natürliche Personen wie Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten wird es immer schwieriger zu erkennen, welche Daten wo gespeichert sind, wer darauf Zugriff hat und wie diese tatsächlich bearbeitet werden. Dies führt dazu, dass sie in ihrer informationellen Selbst­bestim­mung, also der Freiheit zu entscheiden, ob und wie ihre Daten genutzt werden, eingeschränkt werden. Auch ihre gesetzlichen Rechte können sie damit nicht mehr richtig wahrnehmen (z.B. das Recht auf Auskunft oder die Mitbestimmung bei von Software-Programmen gefällten Entscheiden). Dies, weil ihnen die notwendige Transparenz im Umgang mit ihren Personendaten fehlt. Sie alle sollen wieder eine bessere Kontrolle über ihre eigenen Personendaten erhalten. Deshalb erfährt die Datenschutzgesetzgebung europaweit (inkl. der Schweiz) eine umfangreiche Revision. So sind auch die «Schengen-Richtlinie» und die «Europaratskonvention 108» revidiert worden. Diese beiden internationalen Abkommen sind für die Schweiz verbindlich. Daher ist die Schweiz verpflichtet, ihr eigenes Datenschutzgesetz entsprechend anzupassen. Da sich die Abkommen inhaltlich stark an der DSGVO ausrichten und Schweizer Unternehmen aufgrund unterschiedlicher Regelungen wirtschaftlich nicht benachteiligt werden ­sollen, wird sich das künftige schweizerische Datenschutzgesetz inhaltlich an der DSGVO orientieren. Schweizer Unternehmen, welche bereits heute die ­DSGVO umsetzen, werden auch für das neue DSG bereit sein.