Die Zukunft der ambulanten Patientenversorgung steht in diesen Tagen einmal mehr unter einem schlechten Stern. Nach dem laut Kantonsgericht Luzern rechtswidrigen, weil nicht sachgerechten und politisch motivierten ersten bundesrätlichen Tarifeingriff, steht nun der zweite an. Zwar bezog die FMH letzten Dienstag in ihrer Vernehmlassungsantwort klar Position: für Sachgerechtigkeit und Tarifautonomie – und damit für eine starke ambulante Medizin. Ob unsere Argumente Gehör finden werden, ist jedoch ungewiss, fokussiert die Gesundheitspolitik aktuell doch eher auf Aktionismus im Teilsystem rund um die Prämien, statt die Gesamtversorgung rational zu gestalten.