In Artikel 23 und 24 beschreibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 nicht nur das Recht auf Arbeit, sondern auch grundlegende Rechte in der Arbeitswelt. Fünfzig Jahre später erweitert die Euro­päische Sozialcharta diese Forderung um das Recht auf eine Wohnung. Da die Schweiz die Charta nicht unterzeichnet hat, führt AvenirSocial seit 2009 eine Kampagne «Pro Sozialcharta», um diese Rechte auch hier­zulande durchzusetzen.