Die IV hat sich erfolgreich von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung gewandelt. Dies wird auch in den Ergebnissen der Evaluationen der IV-Revisionen der letzten zwölf Jahre erkennbar (Beiträge zur Sozialen Sicherheit: Forschungsberichte Nr. 13/12, 2/13 und 18/15). Diese Evaluationen zeigen aber auch, dass bei den Kindern und den Jugendlichen sowie bei Personen mit psychischen Gesundheitsstörungen weitere Massnahmen nötig sind, um die Invalidität zu vermeiden und die Eingliederung zu fördern. Die OECD konnte in ihrer 2014 veröffentlichten Studie zur psychischen Gesundheit und Beschäftigung in der Schweiz aufzeigen, dass es eine Verstärkung der Koordination und Kooperation der IV mit anderen Akteuren des Gesundheits-, des Schul- und des Berufsbildungswesens sowie mit den Arbeitgebern und den Partnerversicherungen braucht, um die Berufschancen von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erhöhen. Weitere Forschungsarbeiten von Baer et al. 2015 und Bolliger et al. 2015 kamen zum Schluss, dass vor allem die enge Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zum Gelingen einer erfolgreichen Eingliederung beitragen kann.