Beim Identitätsdiebstahl werden personenbezogene Daten missbräuchlich durch kriminelle Dritte entwendet und genutzt, um sich entweder finanziell zu bereichern oder um das Opfer gezielt zu schädigen. Da die Identität etwas ist, was im eigentlichen Sinne nicht gestohlen werden kann, wird richtigerweise der Begriff Identitätsmissbrauch verwendet. Dieser Begriff soll erstmals mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz im Kontext des Ausbaus der strafrechtlichen Sanktionen im Schweizer Strafrecht aufgenommen werden.