Im Kanton Schwyz sind zwei Drittel der Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV) nachhaltig erfolgreich. Und 96 Prozent der Versicherten, die den Anspruch auf eine IV-Rente verloren haben, benötigen keine wirtschaftliche Sozialhilfe. Diese beiden Fakten sind Grundlagen für die Bewertung der sozialpolitischen Weichenstellungen durch den Gesetzgeber und ihrer Umsetzung durch die IV-Stellen.