Zulassungssteuerung – Die Stossrichtung und die Massnahmen der bundesrätlichen Vernehmlassungsvorlage zur Neuregelung der Zulassungssteuerung tragen weder zur Kostendämpfung noch zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung bei. Der bundesrätliche Vorschlag führt zu einem unverhältnismässigen, administrativen Bewilligungs- und Kontrollapparat. Insbesondere kritisch beurteilt der Zentralvorstand folgende drei Punkte: 1. Die Ärztedichte ist gemäss dem Helsana Report 2016 als Mengen- und Steuerungsinstrument ungeeignet, denn zwischen Ärztedichte und ärztlichen Leistungen am Patienten besteht keine Korrelation. 2. Der Bundesrat verwirft das seit 2013 geltende, wirksame und einfach nachzuweisende Qualitätskriterium, wonach Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben müssen. 3. Der Bundesrat sieht eine Wartefrist von zwei Jahren nach Beendigung der Aus- und Weiterbildung sowie eine theoretische Prüfung in Bezug auf die notwendigen Kenntnisse des schweizerischen Gesundheitssystems vor. Die FMH hält an ihren drei kumulativ zu erfüllenden Qualitätskriterien (3-jährige ärztliche Tätigkeit in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin, Fortbildungsnachweis, Sprachkompetenz) für die Zulassung fest. Diese sind einfach anwendbar, und deren Wirksamkeit ist nachgewiesen.