Das Fundament eines Einzelleistungstarifs ist die ­Nomenklatur. Unabhängig davon, ob nun Einzelleistungen tarifiert oder einzelne Pauschalen für gut abgrenzbare Leistungen ausgehandelt werden, ist sie 
das Herzstück eines sachgerechten und betriebswirtschaftlich berechneten Tarifs. Ohne diese ausgewogene, in sich geschlossene und innerhalb der einzelnen Tarifpositionen abgestimmte Leistungsstruktur ist ein sachgerechter und ausgewogener Tarif zur Abgeltung der ärztlichen Leistungen nicht möglich.