Beispiel 1: Ich habe einen Freund, der sich das Leben nehmen will und mich bittet, ihm dabei zu helfen. «Kannst du mir deine Ordonnanzpistole geben?», fragt er mich und fügt hinzu, dass mir daraus keinerlei Schwierigkeiten erwachsen würden, da Suizidhilfe laut Gesetz nur dann strafrechtlich verfolgt wird, wenn sie aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt [1]. Als Arzt hätte ich ein deutlich weniger gewaltsames Mittel, wage aber nicht, ihn darauf hinzuweisen.