Schweizerische Gesellschaft für ­Handchirurgie

Pressemitteilung zum Genfer Moratorium

Am 1.1.2018 trat der neue TARMED-Tarif, der durch Bundesrat Berset festgesetzt wurde, in Kraft. Für die ambulant erbrachten operativen Leistungen der Handchirurgie wie auch anderer Disziplinen bedeutet das eine Kürzung der Abgeltung der ärztlichen Leistung von knapp 40%. Da in der Hand­chirurgie die meisten Leistungen ambulant erbracht werden, ist nun eine Grenze überschritten, bei der diese Leistungen noch kostendeckend durchgeführt werden können. Die Genfer Handchirurgen führen aus diesem Grund seit dem 1.1.2018 keine ambulanten Wahleingriffe mehr durch. Mittlerweile haben sich auch die Genfer Gynäkologen, Orthopäden und Urologen diesem Moratorium angeschlossen.