Transparenz über die Ärzte-Einkommen hat bei der FMH Tradition: Während Jahrzehnten publizierte die FMH in der Schweizerischen Ärztezeitung jedes Jahr die Einkommensstudie der Ärzteschaft, bis das Bundesamt für Sozialversicherungen im Jahr 2013 aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen den für die Studie notwendigen Bezug der AHV-Einkommensdaten von der Ausgleichskasse untersagte. Gleichzeitig monierte das Bundesamt, die Verwendung der AHV-Einkommen lasse zu wenig validierbare Rückschlüsse auf die reale Einkommenssituation zu, was die FMH auch stets als Schwäche der Studie ausgewiesen hatte.