Medizin und Recht basieren auf eigenen Grundlagen und pflegen eine eigene Methodik. Im Berufsalltag beider Disziplinen kommt es zu vielfältigen Berührungen. Gesetz und Rechtsprechung definieren für die in der Versicherungsmedizin tätigen Gutachterinnen und Gutachter verbindliche Vorgaben. Im Sozialversicherungsrecht, insbesondere in der Invalidenversicherung, hat das Bundesgericht mittels Leiturteilen Anforderungen an die medizinische Begutachtung definiert und im Laufe der Jahre präzisiert. Tatsache ist, dass ein Vollzug des Sozialversicherungsrechts nicht ohne Mithilfe der Ärzteschaft möglich ist. So müssen beide Seiten die je andere Denk- und Handlungsweise verstehen und respektieren. Alt-Bundesrichter Ulrich Meyer hat so Medizin und Recht auch als die beiden «Schwesternwissenschaften» bezeichnet.