Die Zulassungssteuerung, die 2002 eingeführt wurde, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen, hat nicht die erhoffte Wirkung erzielt. Sie ist umstritten, wurde aber alle drei Jahre erneuert. Nach einem Versuch 2012, auf sie zu verzichten, hat das Parlament 2020 das Prinzip der Niederlassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte, und damit ihre Berechtigung Rechnungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung zu stellen, mit Aufnahme von Art. 55a im KVG [1] definitiv verankert – dies als Massnahme zur Eindämmung der Kostenentwicklung.