Nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versicherte Unternehmen müssen die Vorschriften der Richtlinie 6508 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) einhalten [1]. Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, hat die FMH mit Arbeitssicherheit Schweiz eine Branchenlösung für die ambulante Medizin ausgearbeitet, die es Ärztinnen und Ärzten als Arbeitgeber ermöglicht, ihre Verantwortung auf verhältnismässige, interaktive und praxisorientierte Weise wahrzunehmen. Die Branchenlösung wurde speziell für ambulante Arztpraxen entwickelt und wird aktualisiert, wenn sich die gesetzlichen Grundlagen oder die Verordnungen ändern. Die Umsetzung für die Arztpraxen wird so erleichtert, ebenfalls ist der Support durch die FMH und Arbeitssicherheit Schweiz jederzeit gewährleistet. Somit können die Arztpraxen ihre Massnahmen erfolgreich umsetzen und ihre Dokumentationspflicht erfüllen.