In der Schweiz entscheiden in erster Linie die Pharmafirmen darüber, welche medikamentösen Therapien zur Verfügung stehen. Dass diese Philosophie nicht aufgehen kann, haben die Spitäler schon seit Anfang der 2000er Jahre erfahren, als viele kritische Arzneimittel vom schweizerischen Markt verschwunden waren. Wäre das Heilmittelgesetz im Jahr 2010 nicht grundlegend revidiert worden, wäre die Versorgung spätestens während der Pandemie zusammengebrochen.